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photovoltaik

Hinweis zur rechtlichen Ausführung von PV-Montagearbeiten auf Dächern

Veröffentlicht am 17.04.2025

Montage von Photovoltaik-Modulen auf Dächern – Handwerksrechtliche Voraussetzungen und Risiken

Die Montage von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen ist eine Tätigkeit mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Dennoch bieten zahlreiche Firmen derzeit genau solche Montagen an – ohne die dafür erforderliche handwerksrechtliche Zulassung. Dies geschieht oft aus Unwissenheit, teilweise aber auch bewusst – und stellt einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht dar.


1. Zulassungspflicht

Die selbstständige Ausführung von Montagearbeiten an PV-Dachanlagen (z. B. Befestigung der Unterkonstruktion, Modulmontage) ist eine wesentliche Tätigkeit des Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerks.

Daher ist eine Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 1 der Handwerksordnung (HwO) zwingend erforderlich, wenn diese Arbeiten eigenständig und gewerblich ausgeführt werden.


2. Keine Anerkennung als "Minderhandwerk"

Auch wenn viele Anbieter dies behaupten:
Die Arbeiten an PV-Dachanlagen gelten nicht als einfache oder zulassungsfreie Tätigkeiten. Sie sind:

  • sicherheitsrelevant (z. B. bei Dachstatik, Dichtigkeit),
  • bauwärtsbezogen,
  • fachlich anspruchsvoll.

Daher werden sie nicht als sogenanntes „Minderhandwerk“ anerkannt.


3. Weit verbreitete Rechtsverstöße

Aktuell ist zu beobachten, dass zahlreiche selbstständige Monteure und kleinere Betriebe PV-Montagen auf Dächern anbieten, obwohl sie nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind und keine Meisterqualifikation besitzen.

Dies ist nicht erlaubt und kann für Kunden und Partner erhebliche Risiken bedeuten.


4. Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß

Wer diese Tätigkeiten ohne die nötige Zulassung ausführt, riskiert:

  • Abmahnungen durch die Handwerkskammer
  • Bußgelder gemäß § 117 HwO
  • Rückbauverfügungen
  • fehlenden Versicherungsschutz im Schadensfall

5. Zulässige Alternativen

Eine rechtssichere Ausführung ist nur möglich, wenn:

  • die Arbeiten im Rahmen eines eingetragenen Handwerksbetriebs erfolgen,
  • oder eine angestellte Tätigkeit innerhalb eines solchen Betriebs vorliegt.

Zusammenfassung der zulässigen Tätigkeiten:

Tätigkeit Elektrobetrieb erlaubt? Dachdecker erlaubt?
PV-Module montieren Ja, wenn Teil der Gesamtleistung Nur bei Dacharbeiten oder in Kooperation
DC-Verkabelung Ja Nein
Wechselrichter anschließen Ja Nein
Unterkonstruktion montieren Ja Nur im Rahmen des eigenen Gewerks
Dach vorbereiten Ja, wenn notwendig Ja

6. Keine elektrotechnischen Arbeiten durch Dachdecker – auch nicht unter Aufsicht

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Dachdeckerbetriebe die DC-Verkabelung oder Erdungsarbeiten an PV-Anlagen übernehmen dürfen, wenn eine Elektrofachkraft diese Arbeiten beaufsichtigt.
Dies ist jedoch rechtlich unzulässig.

Elektrotechnische Arbeiten – wie:

  • die DC-Verkabelung der Module,
  • die Erdung,
  • der Anschluss an Wechselrichter

dürfen ausschließlich durch qualifiziertes Personal innerhalb eines eingetragenen Elektrobetriebs erfolgen.

Auch eine Aufsicht durch eine Elektrofachkraft entbindet nicht von der Pflicht zur fachlichen Qualifikation und betrieblichen Zugehörigkeit.

Dachdeckerbetriebe oder deren Mitarbeiter dürfen solche Arbeiten weder selbstständig noch im Rahmen einer Aufsicht durchführen.

Die Verantwortung für elektrotechnische Sicherheit liegt allein beim Elektrobetrieb.

Eine Missachtung kann führen zu:

  • Verlust des Versicherungsschutzes
  • Bußgeldern
  • strafrechtlichen Konsequenzen – insbesondere bei Sach- oder Personenschäden

Fazit

Auch wenn es derzeit viele illegal anbieten – die Modulmontage auf Dächern darf nur durch zugelassene Handwerksbetriebe erfolgen.

Diese Regeln dienen nicht dem Selbstzweck, sondern dem Schutz:

  • der Kunden
  • der Bauqualität
  • der Arbeitssicherheit

Kunden und Partner sollten daher bewusst mit qualifizierten und eingetragenen Fachbetrieben zusammenarbeiten.