Neue Regelungen für PV-Anlagen ab 2025: Was Betreiber wissen müssen
Veröffentlicht am 01.02.20251. Änderungen bei der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom wird weiterhin schrittweise reduziert. Neu ist jedoch eine Regelung, die Betreiber direkt finanziell treffen kann:
- Regelmäßige Absenkung der Einspeisevergütung: Wie bereits in den Vorjahren sinkt die Vergütung weiterhin um 1 % alle sechs Monate. Das macht die Volleinspeisung weniger attraktiv.
- Kein Geld bei negativen Strompreisen: Ab Februar 2025 entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise. Wenn die Nachfrage im Stromnetz gering ist und die Preise an der Börse ins Minus rutschen, erhalten Betreiber für ihren eingespeisten Strom keine Vergütung.
- Neue Fördermodelle in Planung: Statt reiner Einspeisevergütung könnten künftig Investitionskostenzuschüsse eine größere Rolle spielen. Damit soll der Kauf von PV-Anlagen gezielt gefördert werden.
Für Anlagenbetreiber bedeutet dies: Wer seinen Eigenverbrauch erhöht und weniger Strom ins Netz einspeist, bleibt unabhängiger von sinkenden Vergütungssätzen und negativen Strompreisen.
2. intelligentes Messsystem (iMSys) und Netzregelungen
Um die Stromnetze besser zu steuern, treten ab 2025 neue Vorgaben zur Leistungsbegrenzung von PV-Anlagen in Kraft:
- Einspeisebegrenzung ohne iMSys: PV-Anlagen, die ab März 2025 in Betrieb genommen werden, dürfen nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, wenn kein iMSys ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass neue Anlagen zeitnah mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.
- Neue Zertifizierungspflichten (NELEV): Ab Februar 2025 müssen Betreiber von PV-Anlagen Nachweise über die Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen erbringen. Dies betrifft vor allem größere Anlagen, kann aber auch für kleinere Systeme relevant werden.
3. §14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 2025
Ein entscheidender Punkt für PV-Betreiber ist die neue Steuerbarkeit von Anlagen nach §14a EnWG, die 2024 eingeführt wurde und ab 2025 verpflichtend wird. Die wichtigsten Änderungen:
- Pflicht zur Netzsteuerung für PV-Anlagen >4,2 kW: Alle PV-Anlagen mit mehr als 4,2 kWp Leistung müssen beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung registriert werden.
- Temporäre Leistungsbegrenzung durch Netzbetreiber: Bei hoher Netzauslastung kann der Netzbetreiber die Einspeisung der Anlage drosseln oder komplett abschalten, um das Stromnetz zu entlasten.
- Vergünstigte Netzentgelte als Ausgleich: Betreiber, die an dieser Regelung teilnehmen, profitieren von reduzierten Netzentgelten. Damit soll ein finanzieller Ausgleich für die zeitweise Drosselung geschaffen werden.
- Verpflichtende Anmeldung: Wer eine neue PV-Anlage betreibt, muss sich aktiv um die Registrierung und Einbindung in das Steuerungssystem des Netzbetreibers kümmern.
Für Betreiber bedeutet das: Wer eine neue PV-Anlage mit mehr als 4,2 kWp plant, sollte sich bewusst sein, dass der Netzbetreiber die Einspeisung steuern kann. Dennoch können sich die reduzierten Netzentgelte lohnen, insbesondere wenn eine intelligente Eigenverbrauchsstrategie umgesetzt wird.
4. Fazit: Lohnt sich eine PV-Anlage nach 2025 noch?
Trotz neuer Regelungen und Einschränkungen bleibt Photovoltaik eine attraktive Investition – besonders für Eigenverbraucher. Wer seinen erzeugten Strom selbst nutzt und weniger ins Netz einspeist, macht sich unabhängig von schwankenden Vergütungssätzen und möglichen Einschränkungen durch §14a EnWG.
Tipps für zukünftige Betreiber
✅ Eigenverbrauch maximieren: Durch Batteriespeicher und smarte Verbrauchssteuerung lässt sich der eigene Solarstrom effizient nutzen.
✅ Smart Meter frühzeitig einplanen: So vermeiden Sie die 60-%-Einspeisegrenze und profitieren von einer optimalen Netzanbindung.
✅ Fördermöglichkeiten prüfen: Investitionskostenzuschüsse könnten eine neue Alternative zur Einspeisevergütung sein.
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