☀️ Photovoltaik-Pflicht in NRW: Was Bauherren und Eigentümer jetzt wissen müssen
Veröffentlicht am 14.07.2025Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr steigen die Anforderungen an Bauherren und Gebäudeeigentümer. In Nordrhein-Westfalen gilt eine gestaffelte Photovoltaik-Pflicht, die künftig bei Neubauten und Dachsanierungen beachtet werden muss. Wir erklären, was das für Sie bedeutet – einfach und verständlich.
🔍 Ab wann gilt die PV-Pflicht in NRW?
Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen wird in NRW stufenweise eingeführt:
✅ Ab 1. Januar 2024
- Pflicht bei Neubauten von Nichtwohngebäuden
(z. B. Hallen, Bürogebäude, öffentliche Gebäude) - Mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche müssen für PV genutzt werden.
✅ Ab 1. Januar 2025
- Pflicht bei Neubauten von Wohngebäuden
- Auch hier: mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche
✅ Ab 1. Januar 2026
- Pflicht bei vollständiger Dachsanierung von Bestandsgebäuden
- Gilt bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut (z. B. Neueindeckung)
- Erfüllbar über:
- 30 % der Netto-Dachfläche (abzüglich unbrauchbarer Flächen)
- ODER Mindestleistung je nach Gebäudegröße:
- 3 kWp: Ein- und Zweifamilienhäuser
- 4 kWp: 3–5 Wohneinheiten
- 8 kWp: 6–10 Wohneinheiten
🛠️ Gibt es Ausnahmen?
Ja – in bestimmten Fällen kann auf die Pflicht verzichtet werden:
- Technische oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit
- Denkmalschutz oder gestalterische Vorgaben
- Dächer mit ungünstiger Ausrichtung oder hoher Verschattung
Auch Solarthermie kann als Teilerfüllung angerechnet werden. In vielen Fällen reicht auch eine PV-Anlage zur Eigenversorgung, z. B. über ein Mietmodell oder Drittanbieter.
🧾 Gesetzliche Grundlage
Die Photovoltaik-Pflicht ist im § 42a der Landesbauordnung NRW sowie in der Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW) geregelt. Sie dient der Umsetzung der Klimaziele des Landes Nordrhein-Westfalen und fördert die dezentrale Stromversorgung.
💡 Unser Tipp
Planen Sie frühzeitig mit einem Fachbetrieb, um technische Anforderungen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Die Pflicht lässt sich meist mit wenig Aufwand in die Bau- oder Sanierungsplanung integrieren – und Sie profitieren zusätzlich von langfristig günstigem Solarstrom!
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Gerne beraten wir Sie persönlich zu den gesetzlichen Vorgaben und den besten technischen Lösungen – von der ersten Einschätzung bis zur schlüsselfertigen Umsetzung Ihrer PV-Anlage.
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