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☀️ Photovoltaik-Pflicht in NRW: Was Bauherren und Eigentümer jetzt wissen müssen

Veröffentlicht am 14.07.2025

Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr steigen die Anforderungen an Bauherren und Gebäudeeigentümer. In Nordrhein-Westfalen gilt eine gestaffelte Photovoltaik-Pflicht, die künftig bei Neubauten und Dachsanierungen beachtet werden muss. Wir erklären, was das für Sie bedeutet – einfach und verständlich.


🔍 Ab wann gilt die PV-Pflicht in NRW?

Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen wird in NRW stufenweise eingeführt:

✅ Ab 1. Januar 2024

  • Pflicht bei Neubauten von Nichtwohngebäuden
    (z. B. Hallen, Bürogebäude, öffentliche Gebäude)
  • Mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche müssen für PV genutzt werden.

✅ Ab 1. Januar 2025

  • Pflicht bei Neubauten von Wohngebäuden
  • Auch hier: mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche

✅ Ab 1. Januar 2026

  • Pflicht bei vollständiger Dachsanierung von Bestandsgebäuden
  • Gilt bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut (z. B. Neueindeckung)
  • Erfüllbar über:
    • 30 % der Netto-Dachfläche (abzüglich unbrauchbarer Flächen)
    • ODER Mindestleistung je nach Gebäudegröße:
      • 3 kWp: Ein- und Zweifamilienhäuser
      • 4 kWp: 3–5 Wohneinheiten
      • 8 kWp: 6–10 Wohneinheiten

🛠️ Gibt es Ausnahmen?

Ja – in bestimmten Fällen kann auf die Pflicht verzichtet werden:

  • Technische oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit
  • Denkmalschutz oder gestalterische Vorgaben
  • Dächer mit ungünstiger Ausrichtung oder hoher Verschattung

Auch Solarthermie kann als Teilerfüllung angerechnet werden. In vielen Fällen reicht auch eine PV-Anlage zur Eigenversorgung, z. B. über ein Mietmodell oder Drittanbieter.


🧾 Gesetzliche Grundlage

Die Photovoltaik-Pflicht ist im § 42a der Landesbauordnung NRW sowie in der Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW) geregelt. Sie dient der Umsetzung der Klimaziele des Landes Nordrhein-Westfalen und fördert die dezentrale Stromversorgung.


💡 Unser Tipp

Planen Sie frühzeitig mit einem Fachbetrieb, um technische Anforderungen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Die Pflicht lässt sich meist mit wenig Aufwand in die Bau- oder Sanierungsplanung integrieren – und Sie profitieren zusätzlich von langfristig günstigem Solarstrom!


Sie planen einen Neubau oder eine Dachsanierung?
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den gesetzlichen Vorgaben und den besten technischen Lösungen – von der ersten Einschätzung bis zur schlüsselfertigen Umsetzung Ihrer PV-Anlage.

👉 Kontaktieren Sie uns einfach – wir sind für Sie da!